Titel

 

5. Würzburger Kommunaltag

am 5. Oktober 2023

 
 

DL-InfoV

Nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV in Verbindung mit § 6 Abs. 1a GewO sind wir zur Bereitstellung der folgenden Informationen verpflichtet:

Name und Rechtsform

Bohl & Collegen Rechtsanwälte
(Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)

RA Johannes Bohl
RA Jörg R. Naumann
RA Johannes Grell

Anschrift des Hauptbüros

Franz-Ludwig-Straße 9
97072 Würzburg
Telefon: +49 (931) 79645-0
Telefax: +49 (931) 79645-99
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Anschriften der Zweigstellen

Dr. Weinzierl-Straße 13
36043 Fulda
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintragung

keine

Erlaubnisbehörde

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg

USt.-Identifikationsnummer

nicht erteilt

gesetzliche Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
(erworben in der Bundesrepublik Deutschland)

allgemeine Geschäftsbedingungen

hier

Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarungen

keine

übergesetzliche Garantieleistungen

keine

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG
Dieselstraße 8
85774 Unterföhring

 

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Darüber hinaus geben wir die folgenden weiteren Informationen nach § 3 Abs. 1 DL-InfoV:

Berufsrechtliche Regelungen

hier

sonstige berufliche Verbindungen

keine

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Verhaltenskodex

keiner

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg
(§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO)

Zentrale Schlichtungsstelle (Ombudsman) der Bundesrechtsanwaltskammer mit Sitz in Berlin
(§ 191f BRAO, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Preisangaben

Erstberatungen:
Die früher für Verbraucher geltende Begrenzung der Kosten der Erstberatung auf maximal 190,00 € zzgl. USt. ist aufgehoben worden. Grundsätzlich vereinbaren wirddie Kosten der Erstberatung, abhängig vom wirtschaftlichen Interesse, der Schwierigkeit der Sache und dem Zeitaufwand. Sollte eine Vereinbarung über das Erstberatungshonorar nicht zustandekommen, wird ein übliches Honorar analog der früheren Regelung des RVG in Rechnung gestellt.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) ist das Honorar der Erstberatung nach § 34 Abs. 3, 3. Halbs. RVG auf 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:
Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe

Gerichtliche Verfahren:
Die Gebühren nach dem RVG stellen Mindestgebühren dar. Eine Abweichung nach unten ist im Vorhinein in der Regel rechtlich unzulässig.

sonstige Tätigkeit:
Das Honorar wird im Einzelnen vereinbart. Soweit eine schriftliche Vereinbarung unterbliebt, gilt das übliche Honorar, welches nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit gemäß RVG richtet.

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