Vortrag von RA Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Themenbeschreibung
Auch wenn es seit Jahren in der juristischen Fachliteratur bereits kritisch angemerkt wurde, hat letztllich überraschend in 2023 das Bundesverwaltungsgericht als unvereinbar mit der SUP-Richtlinie für unanwendbar erklärt. Die durchaus dramatischen Folgen für zahllose Bebauungspläne nach § 13b BuaGB werden dargestellt und erste Hinweise gegeben, wie die Gemeinden mit der eingetretenen Lage umgehen sollten.
Dauer mit Diskussion: ca. 20 Minuten.
Präsentation |