Vortrag von RA Jörg R. Naumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Themenbeschreibung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde rückwirkend durch § 5 Abs. 1 Satz 3 KAG die Möglichkeit beseitigt, für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen Beiträge zu erheben. Damit einher ging die Schaffung eines Erstattungsanspruchs der Gemeinden gegen den Freistaat für insoweit entgangene Beiträge. Für nunmehr beitragsfreie Straßenausbaumaßnahmen wurde mit Beginn 2019 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung des Freistaats geschaffen. Ab 1. April 2021 können nun auch Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden, wenn seit der erstmaligen Herstellung der Straße 25 Jahre oder mehr vergangen sind. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Regelungen auf und stellt die künftigen Möglichkeiten der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen der Kommunen dar. Zugleich wird auch darauf eingegangen, welche Rechtspflichten für die Gemeinden insoweit haushaltsrechtlich bestehen und ob bei deren Nichtbeachtung Haftungsansprüche und strafrechtliche Folgen drohen können.
Dauer mit Diskussion: ca. 50 Minuten
Die Teilnehmer erhalten Begleitmaterial.