Vortrag von RA Johannes Grell
Inhaltsbeschreibung
Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als unvereinbar erklärt (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass die bisherigen Bestimmungen „zunächst“ bis zum 31.12.2019 fortgelten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber die Grundsteuer auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss. Am 01.02.2019 hat das Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier für die künftige gesetzliche Regelung veröffentlicht. Die nachfolgende hoch kontroverse Diskussion und das schleppende Gesetzgebungsverfahren lassen jedoch zweifeln, ob es rechtzeitig bis zum Jahresende zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen wird. Der Beitrag wird die Mängel des bisherigen Systems und die zum Zeitpunkt des Vortrags absehbaren künftigen gesetzlichen Regelungen skizzieren. Zudem werden die Konsequenzen für die Kommunen dargestellt einschließlich des Falls, dass es nicht rechtzeitig zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen wird.
Dauer mit Diskussion: ca. 50 Minuten
Die Teilnehmer erhalten Begleitmaterial.