7. Würzburger Kommunaltag

am 9. Oktober 2025

 
 

DL-InfoV

Nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV in Verbindung mit § 6 Abs. 1a GewO sind wir zur Bereitstellung der folgenden Informationen verpflichtet:

Name und Rechtsform

Bohl & Collegen Rechtsanwälte
(Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)

RA Johannes Bohl
RA Jörg R. Naumann
RA Johannes Grell
RA Stefan Winter

Anschrift des Hauptbüros

Franz-Ludwig-Straße 9
97072 Würzburg
Telefon: +49 (931) 79645-0
Telefax: +49 (931) 79645-99
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Anschriften der Zweigstellen

Dr. Weinzierl-Straße 13
36043 Fulda
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Registereintragung

keine

Erlaubnisbehörde

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg

USt.-Identifikationsnummer

nicht erteilt

gesetzliche Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
(erworben in der Bundesrepublik Deutschland)

allgemeine Geschäftsbedingungen

hier

Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarungen

keine

übergesetzliche Garantieleistungen

keine

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG
Dieselstraße 8
85774 Unterföhring

 

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Darüber hinaus geben wir die folgenden weiteren Informationen nach § 3 Abs. 1 DL-InfoV:

Berufsrechtliche Regelungen

hier

sonstige berufliche Verbindungen

keine

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Verhaltenskodex

keiner

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg
(§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO)

Zentrale Schlichtungsstelle (Ombudsman) der Bundesrechtsanwaltskammer mit Sitz in Berlin
(§ 191f BRAO, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Preisangaben

Grundsätzliches:
Für viele Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwaltes ergeben sich Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unsere Kanzlei vereinbart jedoch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen üblicherweise das Honorar durch Einzelvereinbarung auf Grundlage des Zeitaufwandes. Seit 01.01.2023 beträgt dieses in unserer Kanzlei 320,00 €/Std. zzgl. Umsatzsteuer, abgerechnet in Zeiteinheiten à 6 Minuten.

Erstberatungen:
Die Kosten einer Erstberatung richten sich grundsätzlich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) ist das Honorar der Erstberatung nach § 34 Abs. 3, 3. Halbs. RVG auf 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:
Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.

Gerichtliche Verfahren:
Auch in gerichtlichen Verfahren werden wir grundsätzlich nur auf Grundlage einer im Einzelfall getroffenen Honorarvereinbarung tätig.Die Gebühren nach dem RVG stellen hierbei Mindestgebühren dar, die auch durch eine individuelle Vereinbarung nicht unterschritten werden. Eine Abweichung nach unten ist im Vorhinein in der Regel rechtlich unzulässig.

sonstige Tätigkeit:
Das Honorar wird im Einzelnen vereinbart. Soweit eine schriftliche Vereinbarung unterbliebt, gilt das übliche Honorar, welches sich nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit gemäß RVG richtet oder nach dem in unserer Kanzlei üblichen Zeithonorar.

     
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